Laserschutzkabinen und Einhausungen
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Laserschutzkabinen

Je nach Art der Anwendung kann es sein, dass bei Lasern der Klasse 4 der einzig sinnvolle Schutz darin besteht, die komplette Anlage großflächig mit einer Laserschutzkabine abzusichern. Speziell bei Laserleistungen im Multi-kW Bereich, wie sie in der Lasermaterialbearbeitung genutzt werden, findet eine solche Kabinenlösung häufig Anwendung. Es ist sowohl möglich eine Laseranwendung lokal (beispielsweise auf einem optischen Tisch) als auch in Form einer begehbaren Großkabine einzuhausen. Eine Absaugung, sowie zugehörige Zu- und Abluftöffnungen, sind ebenfalls umsetzbar.



Die Laserschutzeinhausungen sind dazu konzipiert bei Anwendungen mit Lasern der Klasse 4 die Umgebung gemäß EN 60825-1 sowie OStrV so abzusichern, so dass außerhalb der Anlage Klasse 1 Bedingungen vorliegen.

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