Mietbedingungen


Mietbedingungen der Laser 2000 GmbH (ergänzend zu den Verkaufsbedingungen)

  1. Die Vermietung des jeweilig spezifizierten Produktes erfolgt zu den vorliegenden Bedingungen als Ergänzung zu den Verkaufsbedingungen von LASER 2000 GmbH.
  2. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Vertragsabschluss und Vertragsinhalt, Angebote sind freibleibend.
  3. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung an dem Tag, an dem das Gerät das LASER 2000 Lager verlässt, bei Versand am nächsten Arbeitstag nach Versendung. Das Mietverhältnis endet bei Eintreffen im LASER 2000 Lager.
  4. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Rechnungsstellung erfolgt netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mindestrechnungsbetrag ist 100,00 €, bei kleineren Beträgen fällt ein Mindermengenzuschlag von 100,00 € an. Die Mietzeit wird i.d.R. auf Wochenbasis berechnet. Die Woche definiert sich aus 7 Kalendertagen ab Mietbeginn. Eine begonnene Woche in der obigen Definition wird als komplette Wochenmiete berechnet. Die Mietzeit beträgt mindestens eine Woche außer es ist anderslautend vereinbart. Bei Kauf des Mietgerätes oder eines gleichen neuen Gerätes binnen zwei Wochen nach Ende der Mietzeit, kann der bereits bezahlte Nettomietpreis auf den Kaufpreis angerechnet werden.
  5. Die Miete für die vom Kunden angegebene Mietzeit ist im Voraus zu entrichten. Weiterhin anfallende Mietgebühren sind rein netto zzgl. Mehrwertsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  6. Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen das vermietete Gerät nach Ablauf der ursprünglich angegebenen Mietdauer mit sofortiger Wirkung vom Kunden zurückzufordern.
  7. Der Versand des Gerätes erfolgt durch eine vom Vermieter beauftragte Spedition. Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Alternativ besteht die Möglichkeit der Selbstabholung durch den Mieter.
  8. Der einwandfreie Zustand des Gerätes bei Versand vom Vermieter wird hier durch zwei Personen bestätigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen. Eventuelle Reklamationen, Fehlfunktionen, Störungen oder Beschädigungen des Gerätes sind nach Erhalt vom Mieter innerhalb von 2 Tagen fernmündlich oder per FAX mit folgender schriftlicher Fehlerbeschreibung an LASER 2000 zu melden. Später eingehende Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen, Veränderungen oder Justierungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Dem Mieter ist untersagt, Reparaturen am Mietgegenstand vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes ist LASER 2000 unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. Während der Ausfallzeit wird der Mietvertrag ausgesetzt. Der Mietgegenstand ist unverzüglich an LASER 2000 einzusenden.
  9. Der Gebrauch der Geräte beim Mieter darf nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen des Herstellers und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich das Gerät, bzw. den Mietgegenstand in gutem Zustand zu erhalten. Alle Instruktionen des Herstellers und Vermieters sind genauestens zu beachten. Bei Bedarf erfolgt eine, jeweils mit LASER 2000 abzusprechende Einweisung bei LASER 2000 in Wessling. Der Mieter ist für jeglichen Schaden, der durch Nichtbeachten der Bedienungsanweisungen, der Instruktionen und der Verfahrensanweisung entsteht in vollem Maße haftbar. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen.
  10. Der Vermieter räumt dem Mieter ein im Zeitraum der Miete gültiges, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Mietgegenstand ein. LASER 2000 und der Mieter sind sich darüber einig, dass alle Rechte an dem Mietgegenstand einschließlich etwaiger Kopien von Software (außer bei ausdrücklicher Genehmigung durch LASER 2000) bei dem Hersteller bzw. bei LASER 2000 verbleiben. Der Mieter hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen, Software und dazugehörige Dokumentationen Dritten nicht zugänglich werden. Kopien der Software dürfen (außer bei ausdrücklicher Genehmigung durch LASER 2000) nicht angefertigt werden. Es sind alle Lizenzbedingungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllen haftet in vollem Umfang der Mieter.
  11. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von LASER 2000. Der Mieter hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Der Mieter darf den Mietgegenstand ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters weder untervermieten noch zur Nutzung an Dritte herausgeben oder weiter versenden. Als Einsatzort der Mietgeräte gilt die uns genannte Lieferanschrift. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden und Nachteile, die dem Vermieter durch den Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.
  12. Der Mieter erhält das Gerät komplett gemäß dem Lieferschein in einwandfreiem Zustand. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes, abgesehen von normalem Verschleiß, hat der Mieter den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen, bzw. die anfallenden Reparaturkosten in voller Höhe zu übernehmen.
  13. Verbrauchsmaterial wie Ersatzelektroden etc. werden vom Mieter gekauft. Der Rechnungsbetrag hierfür ist sofort fällig. Der Mieter hat bei Pfändung des Gerätes dem Vermieter unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Gleiches gilt, wenn von dritter Seite Rechte an den Mietgegenstand geltend gemacht werden sollten. Der Mietgegenstand ist Eigentum von LASER 2000.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ergibt sich gemäß den Verkaufsbedingungen von LASER 2000.
  15. Ein Mietvertrag mit der Unterschrift des Mieters mit Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Mietbedingungen wird angefertigt und ist vom Mieter zu unterzeichnen.