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Die Internationale Handelskammer (ICC) hat als einheitliche Richtlinien für das Auslandsgeschäft die Incoterms entwickelt. Die Incoterms regeln die Rechte und Pflichten von Importeuren und Exporteuren in internationalen Liefergeschäften. Übersicht über die wichtigsten Incoterms: siehe pdf-Datei Quelle: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
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